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   BFH, 19.10.2007 - IX B 63/07   

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https://dejure.org/2007,19943
BFH, 19.10.2007 - IX B 63/07 (https://dejure.org/2007,19943)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2007 - IX B 63/07 (https://dejure.org/2007,19943)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - IX B 63/07 (https://dejure.org/2007,19943)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.03.2005 - II B 49/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 19.10.2007 - IX B 63/07
    Es fehlt an der Darlegung, inwiefern die mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sind und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220; vom 7. März 2005 II B 49/04, BFH/NV 2005, 1335).
  • BFH, 14.10.2003 - X B 90/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

    Auszug aus BFH, 19.10.2007 - IX B 63/07
    Es fehlt an der Darlegung, inwiefern die mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sind und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220; vom 7. März 2005 II B 49/04, BFH/NV 2005, 1335).
  • BFH, 18.10.2004 - IX B 132/03

    Verfahrensmangel: unterbliebene Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 19.10.2007 - IX B 63/07
    Nach der Rechtsansicht des Finanzgerichts (FG), von der bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes auszugehen ist, brauchte es den von den Klägern angebotenen Zeugen nicht zu vernehmen; denn das FG hat die unter Beweis gestellten Tatsachen als wahr unterstellt (S. 14 FG-Urteil), jedoch die Auffassung vertreten, dass sie für die Entscheidung unerheblich seien (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371, m.w.N.).
  • BFH, 18.02.2008 - XI B 210/06

    Verkauf nach einjähriger Haltedauer

    Nach der Rechtsansicht des Finanzgerichts (FG), von der bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes auszugehen ist, brauchte es den vom Kläger angebotenen Zeugen nicht zu vernehmen; denn das FG hat die unter Beweis gestellte Behauptung des Klägers hinsichtlich der Tätigkeiten als Bootsmakler und Bootsreparaturwerkstätte als wahr unterstellt (S. 4 FG-Urteil), jedoch die Auffassung vertreten, dass sie für die Entscheidung unerheblich seien, so dass es hierauf nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht ankam (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371, m.w.N.; vom 19. Oktober 2007 IX B 63/07, nicht veröffentlicht).
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